Gewerbe zu Wohnungen umbauen: neue KfW-Förderung 2026 und worauf es beim Umbau ankommt
Seit dem 1. Juli 2026 fördert die KfW mit dem Programm 266 „Gewerbe zu Wohnen“ den Umbau leerstehender Gewerbeflächen zu Wohnungen. Es gibt einen Zuschuss von 30 Prozent der förderfähigen Umbaukosten, höchstens 30.000 Euro pro neu entstehender Wohnung. Voraussetzung: Das Gebäude war vorher beheizt, erreicht nach dem Umbau mindestens den Standard Effizienzhaus 85 EE, und der Antrag wird vor Beginn gestellt.

Was wird gefördert?
- Programm: KfW 266 „Gewerbe zu Wohnen“, Zuschuss
- Start: 1. Juli 2026
- Höhe: 30 % der förderfähigen Kosten, max. 30.000 € pro neuer Wohnung
- Förderfähige Kosten: höchstens 100.000 € pro Wohnung, nur Kosten für den Umbau zu Wohnraum
- Gebäude: beheizte Gewerbeimmobilien und andere beheizte Nichtwohngebäude, z. B. Büros, Praxen, Ladenlokale
- Energiestandard: mindestens Effizienzhaus 85 EE, bei Baudenkmalen Effizienzhaus Denkmal EE
- Antrag: vor Beginn des Vorhabens, mit Energieeffizienz-Experte
- Umsetzung: 54 Monate nach Zusage
- Anspruch: kein Rechtsanspruch, solange Bundesmittel verfügbar sind
Quelle: KfW-Pressemitteilung vom 30.06.2026. Die genauen Bedingungen stehen auf kfw.de/266 und sollten vor dem Antrag mit dem Energieberater abgeglichen werden.
Rechenbeispiel: zehn Wohnungen
Ein Eigentümer baut ein leerstehendes, beheiztes Gewerbegebäude zu zehn Wohnungen um. Die förderfähigen Umbaukosten liegen bei 100.000 Euro pro Wohnung. Dann ergibt sich:
- 30 % von 100.000 € = 30.000 € pro Wohnung
- 10 Wohnungen × 30.000 € = bis zu 300.000 € Zuschuss
Für Investoren, die nicht selbst einziehen, gilt eine Obergrenze von 300.000 Euro in drei Jahren (De-minimis). Bei Eigentümern, die selbst einziehen, entfällt diese Grenze.
Und die energetische Sanierung?
Der Zuschuss aus Programm 266 deckt nur den Umbau zu Wohnraum. Die energetische Sanierung, also Dämmung, Fenster und Heizung, ist nicht enthalten. Dafür gibt es die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), etwa den KfW-Kredit 261 für die Sanierung zum Effizienzhaus. Dort ist die Umwidmung von beheizten Nichtwohnflächen zu Wohnungen ausdrücklich förderfähig. Ob und wie sich die Programme in Ihrem Fall kombinieren lassen, sollte der Energieberater vor dem Antrag klären.
Was beim Umbau anders ist als bei einer normalen Sanierung
Aus einem Gewerbe Wohnungen zu machen heißt mehr, als Wände einzuziehen. Die wichtigsten Punkte:
- Baugenehmigung: Eine Umnutzung von Gewerbe zu Wohnen braucht in der Regel eine Genehmigung der Baubehörde.
- Schallschutz: Zwischen den Wohnungen müssen Wände und Decken deutlich mehr Schall dämmen als in einem Büro.
- Brandschutz und Rettungswege: Jede Wohnung braucht einen sicheren Weg nach draußen.
- Tageslicht: Jeder Wohn- und Schlafraum braucht ausreichend Fenster. Bei tiefen Hallen ist das oft die größte Planungsaufgabe.
- Haustechnik: Jede Wohnung bekommt eigene Leitungen, ein eigenes Bad und eine eigene Küche.
- Stellplätze: Je nach Gemeinde müssen für neue Wohnungen Stellplätze nachgewiesen werden.
Ablauf in fünf Schritten
- Besichtigung und Machbarkeit: Taugt das Gebäude für Wohnungen?
- Energieberater einbinden und Förderantrag stellen, bevor Sie beauftragen
- Planung und Bauantrag für die Nutzungsänderung
- Umbau und energetische Sanierung
- Nachweis des Effizienzhaus-Standards und Auszahlung
Beispiel aus Günzburg
RM-Bauwerk baut gerade in Günzburg ein altes Industriegebäude zu zehn Wohnungen um. Das Gebäude wird komplett entkernt und bekommt eine Wärmepumpe, eine gedämmte Fassade und Fenster mit Dreifachverglasung. Für das Projekt ist eine Förderung beantragt. Den Umbau begleiten wir auf unserem YouTube-Kanal.
Sie haben eine leerstehende Gewerbefläche?
Wir prüfen vor Ort, ob sich das Gebäude für Wohnungen eignet, und stimmen den Ablauf mit Ihrem Energieberater ab, damit der Förderantrag rechtzeitig gestellt wird.
Häufige Fragen
Wie hoch ist die Förderung „Gewerbe zu Wohnen“?
30 Prozent der förderfähigen Umbaukosten, höchstens 30.000 Euro pro neu entstehender Wohnung. Förderfähig sind maximal 100.000 Euro pro Wohnung.
Welche Gebäude werden gefördert?
Beheizte Gewerbeimmobilien und andere beheizte Nichtwohngebäude, zum Beispiel Büros, Arztpraxen, Verwaltungsgebäude oder Ladenlokale. Ob eine Halle als beheizt gilt, klärt der Energieberater.
Wann muss ich den Antrag stellen?
Vor Beginn des Vorhabens. Planung und Beratung dürfen schon laufen, die Bauarbeiten noch nicht beauftragt sein.
Kann ich die Förderung mit anderen Programmen kombinieren?
Die energetische Sanierung ist nicht Teil des Zuschusses und kann über die Bundesförderung für effiziente Gebäude gefördert werden. Die Kombination im Einzelfall klärt der Energieberater.
Brauche ich für den Umbau eine Baugenehmigung?
In der Regel ja, weil sich die Nutzung des Gebäudes ändert. Dazu kommen Anforderungen an Schallschutz, Brandschutz, Tageslicht und gegebenenfalls Stellplätze.
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