Allgemeine Geschäftsbedingungen der RM-Bauwerk
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge über Bauleistungen, Sanierungs-, Umbau-, Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten sowie damit verbundene Planungs- und Beratungsleistungen, die zwischen der
RM-Bauwerk
Inhaber: Marko Radovic
Beethovenstraße 24, 86368 Gersthofen
Telefon: +49 821 90 733 709
E-Mail: info@rm-bauwerk.de
USt-IdNr.: DE292375600
(nachfolgend „Auftragnehmer" oder „RM-Bauwerk")
und dem jeweiligen Auftraggeber geschlossen werden.
(2) Verbraucher im Sinne dieser AGB ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB).
(3) Unternehmer im Sinne dieser AGB ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB).
(4) Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn ihnen RM-Bauwerk ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
(1) Sämtliche Angebote von RM-Bauwerk sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführungsbeginn durch RM-Bauwerk zustande.
(3) Bei Verbraucherbauverträgen (§ 650i BGB) wird der Vertrag in Textform geschlossen. RM-Bauwerk übergibt dem Verbraucher vor Vertragsschluss eine Baubeschreibung gemäß Art. 249 § 2 EGBGB.
(4) Vom Auftragnehmer erstellte Pläne, Skizzen, Zeichnungen, Kostenvoranschläge und ähnliche Unterlagen bleiben dessen geistiges Eigentum. Sie dürfen ohne Zustimmung weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden.
§ 3 Leistungsumfang und Mitwirkungspflichten
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung sowie der zugehörigen Baubeschreibung beziehungsweise dem Angebot.
(2) Mitwirkungspflichten des Auftraggebers:
a) Der Auftraggeber stellt RM-Bauwerk rechtzeitig die für die Ausführung notwendigen Informationen, Pläne und Genehmigungen zur Verfügung.
b) Der Auftraggeber gewährt RM-Bauwerk während der vereinbarten Arbeitszeiten freien Zugang zur Baustelle.
c) Der Auftraggeber stellt am Bauort kostenfrei Bau-Wasser und Bau-Strom in handelsüblicher Beschaffenheit zur Verfügung, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart.
d) Der Auftraggeber sorgt für eine ausreichende Beleuchtung und freien Zugang zu den Arbeitsbereichen.
e) Eventuelle Beeinträchtigungen durch Bautätigkeiten (Lärm, Staub, Erschütterungen) sind im üblichen Rahmen zu dulden.
(3) Verzögerungen, die aufgrund verletzter Mitwirkungspflichten entstehen, gehen nicht zu Lasten von RM-Bauwerk. Hierdurch entstehende Mehrkosten kann RM-Bauwerk separat in Rechnung stellen.
§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Festpreis-Vereinbarung: Sofern ein Festpreis ausdrücklich vereinbart wurde, bleibt dieser bindend. Mehrleistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs werden gesondert beauftragt und vergütet.
(3) Abschlagszahlungen: RM-Bauwerk ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt nach Maßgabe von § 632a BGB beziehungsweise § 650m BGB zu verlangen.
(4) Bei Verbraucherbauverträgen darf die Summe der Abschlagszahlungen 90 % der vereinbarten Gesamtvergütung einschließlich der vereinbarten Mehrkostenvergütung nicht übersteigen (§ 650m Abs. 1 BGB).
(5) Schlussrechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine andere Frist vereinbart wurde.
(6) Bei Zahlungsverzug ist RM-Bauwerk berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen zu verlangen (gegenüber Verbrauchern 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz, gegenüber Unternehmern 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz nach § 288 BGB).
§ 5 Bauzeit und Ausführungsfristen
(1) Vereinbarte Ausführungsfristen sind bei schriftlicher Vereinbarung verbindlich.
(2) Höhere Gewalt, Streik, behördliche Anordnungen, witterungsbedingte Verzögerungen, Lieferengpässe oder andere von RM-Bauwerk nicht zu vertretende Umstände führen zu einer angemessenen Verlängerung der Ausführungsfrist.
(3) Bei Bauverzögerungen aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat (z. B. verspätete Mitwirkung, nachträgliche Änderungswünsche), verlängert sich die Bauzeit entsprechend.
(4) RM-Bauwerk informiert den Auftraggeber unverzüglich über absehbare Verzögerungen.
§ 6 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung der Bauleistungen erfolgt die förmliche Abnahme gemäß § 640 BGB. RM-Bauwerk fordert den Auftraggeber schriftlich zur Abnahme auf.
(2) Bei Verbraucherbauverträgen weist RM-Bauwerk auf die Folgen einer Abnahmeverweigerung oder einer Abnahme ohne Vorbehalt hin (§ 640 Abs. 2 BGB).
(3) Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber sie nicht innerhalb einer von RM-Bauwerk gesetzten angemessenen Frist verweigert und mindestens einen Mangel benennt (§ 640 Abs. 2 Satz 1 BGB).
(4) Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über und die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beginnt zu laufen.
§ 7 Gewährleistung und Mängelrechte
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften nach §§ 633 ff BGB.
(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt bei Arbeiten an einem Bauwerk 5 Jahre ab Abnahme (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB).
(3) Bei Mängeln hat der Auftraggeber zunächst RM-Bauwerk die Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Erst nach erfolgloser Fristsetzung kann der Auftraggeber weitere Mängelrechte geltend machen (Selbstvornahme, Minderung, Rücktritt, Schadensersatz).
(4) Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung schriftlich oder in Textform anzuzeigen.
(5) Die Gewährleistung erlischt für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung, eigene Nachbesserungsversuche oder durch Dritte verursacht wurden.
§ 8 Haftung
(1) RM-Bauwerk haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet RM-Bauwerk nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(4) Für Bauleistungen besteht eine Berufshaftpflichtversicherung bei:
[BITTE EINTRAGEN: Name der Versicherungsgesellschaft]
[BITTE EINTRAGEN: Adresse der Versicherungsgesellschaft]
Geltungsraum: Deutschland und Europäische Union
Der Versicherungsschutz gilt für Vermögensschäden bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Hinweis Marcel: Falls noch keine Berufshaftpflicht abgeschlossen, diesen Absatz (4) komplett weglassen und (5) zu (4) machen. So vermeidest du falsche Angaben.
§ 9 Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Materialien bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von RM-Bauwerk, soweit sie nicht mit der Bausubstanz fest verbunden wurden.
(2) Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere Zahlungsverzug, ist RM-Bauwerk berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Sachen herauszuverlangen.
§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher
⚠️ ANWALTS-PFLICHT: Hier muss eine wortgenaue gesetzeskonforme Widerrufsbelehrung nach Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB rein, inklusive Widerrufsformular nach Anlage 2.
Da RM-Bauwerk regelmäßig Vor-Ort-Termine bei Kunden zu Hause durchführt, sind das „außerhalb von Geschäftsräumen geschlossene Verträge" (§ 312b BGB) — Verbraucher haben 14 Tage Widerrufsrecht.
Der Wortlaut der Belehrung ist gesetzlich vorgeschrieben. Falsche oder unvollständige Belehrung → Widerrufsfrist läuft nicht und Verbraucher kann theoretisch noch nach Monaten widerrufen.
Quelle für Mustertext: Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 EGBGB (kostenfrei beim Bundesministerium der Justiz unter www.gesetze-im-internet.de/eg abrufbar) oder direkt vom Anwalt einsetzen lassen.
§ 11 Datenschutz
Personenbezogene Daten des Auftraggebers werden ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen, insbesondere der DSGVO, verarbeitet. Details ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung unter https://rm-bauwerk.de/datenschutz.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Schriftform: Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesen AGB bedürfen der Textform.
(2) Gerichtsstand: Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Augsburg. Gegenüber Verbrauchern gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(3) Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(4) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
(5) EU-Streitschlichtung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr. RM-Bauwerk ist nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: 27.05.2026
RM-Bauwerk, Marko Radovic, Beethovenstraße 24, 86368 Gersthofen
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